Über 30 Prozent Umsatzrückgang in 2020 – mit diesem negativen Ergebnis des Corona-Jahres steht die Schweizer Swatch Group nicht alleine da. Auch Richemont und LVMH verzeichneten Rückgänge im zweistelligen Bereich.
Dennoch planen die Unternehmen die Zahlung von Dividenden an die Aktionäre. Im Falle der Swatch Group ist eine Ausschüttung in Höhe von 181 Millionen CHF geplant, 43 Millionen davon seien für die Familie Hayek vorgesehen, wie das Nachrichten-Portal Blick.ch berichtet. Am 11. Mai muss die Dividendenzahlung noch von der Generalversammlung genehmigt werden. So weit so normal.
Als „pikant“ bezeichnet jedoch das Nachrichten-Portal Blick.ch die geplante Dividendenauszahlung: „Die Swatch Group hat im vergangenen Jahr im großen Stil Kurzarbeitsentschädigung beansprucht. Von den 17.000 Mitarbeitenden in der Schweiz erhielten zeitweise rund 12.000 ihren Lohn von der staatlichen Arbeitslosenversicherung. Ein Teil der Belegschaft steckt noch immer in Kurzarbeit.“
Auf Anfrage von Blick.ch teilte das Unternehmen mit, dass der Konzern insgesamt rund 240 Millionen CHF an Kurzarbeiterentschädigung im Jahr 2020 vom Bund erhalten habe.
Der damit verbundenen, aufkommenden Empörung entgegnet die Swatch Group, dass das Geld nicht vom Steuerzahler komme.
„Kurzarbeitsentschädigung ist in der Schweiz keine Subvention des Staates, sondern eine offizielle Versicherung“, teilte die Pressestelle dem Blick mit. Und die Swatch Group habe in den letzten Jahren 400 Millionen CHF in die Arbeitslosenkasse eingezahlt. Zudem hätten die Mitarbeiter keine Nachteile gehabt und 100-Prozent-Lohnzahlung erhalten. „Die Swatch Group übernahm die 20 Prozent, die nicht vom Staat abgedeckt wurden.“
Die Pressestelle betont außerdem, dass der Vorschlag einer Dividendenausschüttung ein Signal des Vertrauens in das Unternehmen und in den Standort Schweiz sei.
„Dieses positive Signal wurde aber anscheinend von einigen wenigen nicht richtig verstanden“, so die Swatch Group.
In Frankreich und Dänemark ist es übrigens den Unternehmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, untersagt, Dividenden auszuzahlen.
Der französische Luxusgüterkonzern LVMH hatte zumindest für seine französichen Niederlassung keine Kurzarbeiterunterstützung in Anspruch genommen – jedoch beispielsweise für Tocherunternehmen in Italien und Deutschland – und darf und wird für das Jahr 2020 eine Gesamtdividende in Höhe von sechs € ausbezahlen. Gegenüber dem Vorjahr (4,80 Euro) ist dies eine Steigerung um 25 Prozent.