500 Online-Händler wurden EU-weit auf die Einhaltung von Verbraucherschutz und Geoblocking-Verboten untersucht. Dabei hat die EU-Kommission viele Verstöße festgestellt.
Zwei Drittel der in 27 EU-Mitgliedsländern untersuchten Onlineshops verstoßen gegen die einfachsten Verbraucherschutzrechte. Das teilt die EU-Kommission als Ergebnis der Untersuchung mit und betont, dass es nicht akzeptabel sei, dass in zwei von drei Onlineshops der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt werde.
Eigentlich soll die EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten sicherstellen, dass jeder Verbraucher beim Online-Shopping eindeutige Infos zu Lieferbedingungen, Widerrufsrecht und gesetzlichen Garantien für fehlerhafte Produkte bekommt.
Laut der aktuellen Untersuchung ist dies aber nicht der Fall. So würde etwa ein Viertel der untersuchten Webseiten nicht klar darüber informieren, wie man von einem Vertrag zurücktreten könne. Normalerweise ist dies ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen möglich. Und über die 14-tägige Rückgabefrist nach erfolgter Lieferung informierten nur gut die Hälfte der untersuchten Online-Händler.
Über 20 Prozent verstießen außerdem gegen die Vorschrift, die vollständigen Preise anzuzeigen, zu denen zum Beispiel auch die Versandkosten gehören.
Über die mindenstens zweijährige Gewährleistungsfrist informierten mehr als ein Drittel der Online-Händler nur unzureichend.
Und ein Fünftel hatten noch nicht das seit gut einem Jahr geltende Verbot von Geoblocking beim Online-Shopping umgesetzt. Dieses sieht vor, dass Verbraucher nicht automatisch auf die Webseite ihres Herkunftslandes umgeleitet werden. Hintergrund dieser Regelung sind die unterschiedlichen Preise in verschiedenen EU-Ländern.
“Die Verbraucherschutzbehörden werden gegebenenfalls mithilfe ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren sicherstellen, dass die Anbieter den Vorschriften in vollem Umfang nachkommen”, heißt es in Brüssel.
Seit kurzen müssen übrigens Firmen, die schwerwiegend gegen Verbraucherrechte verstoßen, in der EU mit einer Geldbuße von mindestens vier Prozent des Jahresumsatz rechnen.